Wer braucht eine Cyberversicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber empfehlenswert, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.
Genaugenommen für Jeden der im weitesten Sinne Daten elektronisch bearbeitet, speichert und/oder versendet. Dazu kann schon ein Handy ausreichen mit dem man in sozialen Medien unterwegs ist und/oder Emails versendet. Alle Unternehmen in Deutschland sind damit von Cyber-Risiken bedroht!
Prävention oder Versicherung?
Prävention sind alle Maßnahmen zur Abwehr einer Cyberattacke und zur Minimierung von Cyber-Schäden. Gute Cyber-Versicherer bieten hier Beratung und Mitarbeiterschulungen an.
Da jedoch ein hundertprozentiger Schutz durch diese Sicherheitsmaßnahmen unmöglich ist, sollten die Restrisiken versichert werden.
Welcher Versicherer und welcher Tarif ist empfehlenswert?
Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen, also Leistungsumfang, Ausschlussklauseln, etc.
Zudem gibt es erhebliche Preisunterschiede.
Die fachliche Expertise der Versicherer ist zudem unterschiedlich ausgeprägt. Spezialisierte Versicherer sind zu favorisieren. Die besten Versicherungsbedingung helfen wenig, wenn im Schadensfall die Risikobegrenzung und Regulierung nicht richtig funktioniert! Spezialversicherer bieten meist auch Beratung zu Prävention mittels eigenem Beratungsunternehmen.
24-Stunden-Hotline im Schadensfall ist ebenfalls wichtig. Bei Cyberattacken muss schnell gehandelt werden.
Spezialisierte Mitarbeiter im Schadensfall sind extrem wichtig. Diese verhandeln auch bei Lösegelderpressung mit den Cyber-Kriminellen. Eine Lösegeldzahlung ist erfahrungsgemäß unvermeidlich. Die Frage ist nur wie hoch diese ausfällt!
Wir finden garantiert den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen.
Wieviel kostet eine Cyberversicherung?
Die Versicherbarkeit und Prämie wird im Wesentlichen vom Versicherer anhand folgender Faktoren kalkuliert: Branche, IT-Sicherheit bzw. Präventionsmaßnahmen, Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Vorschäden, Versicherungssumme, Versicherungsumfang.
Sie erhalten von uns einen Marktvergleich mit indikativer Prämie individuell für Ihr Unternehmen.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssummen sollte am speziellen Risiko Ihres
Unternehmens ausgerichtet und in entsprechender Höhe vereinbart
werden. Jedes Unternehmen ist hier individuell zu analysieren.
Wir bieten Ihnen hier fundierte Beratung.
Was ist versichert?
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden.
Welche Kosten sind versicherbar?
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen nach einer Cyber-Attacke entstehen sowie auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.
Eine Cyberversicherung übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Versicherungsumfang:
- Kosten für IT-Forensik
- Rechtsberatung
- Informationskosten
- Kreditüberwachungsdienstleistungen
- Kosten für Krisenmanagement
- Kosten für PR-Beratung
- Betriebsunterbrechungsschäden
- Vertragsstrafen (PCI)
- Lösegeldzahlungen
- Wiederherstellungskosten
- Sicherheitsverbesserungen
Was ist oft nicht versichert?
Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:
- Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
- Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
- Auswirkungen von Krieg oder Terror (sog. Kumulrisiken)
- Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
- Geldbußen oder Geldstrafen
- Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
- Garantiezusagen
Wir weisen darauf hin, dass die hier genannten Punkte zu den versicherten Risiken (Deckungsumfang) und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail zur Vereinbarung eines kostenfreien Erstgespräches.